ÜBERSETZUNGEN
Das Honorar für Übersetzungen richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Textlänge und dem Fertigstellungstermin und wird auf Grundlage von Normzeilen mit 55 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) des schriftlichen Textes berechnet. Die Preise variieren wie folgt:
Allgemeine Texte ohne Fachausdrücke | ab 1,50 EUR Netto pro Zeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) |
Fachtexte | ab 1,70 EUR Netto pro Zeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) |
Express-Übersetzung innerhalb von 24 Stunden | Zuschlag in Höhe von 100% zum Normalpreis |
Express-Übersetzung innerhalb von 48 Stunden | Zuschlag in Höhe von 50 % zum Normalpreis |
Das Honorar für beglaubigte Übersetzungen im Auftrag der Justizbehörden oder der öffentlichen Verwaltung richten sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
Für Preisanfragen senden Sie mir bitte eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
DOLMETSCHEN
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin nehme ich Dolmetscheraufträge sowohl von Privatpersonen als auch von staatlichen Behörden (Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsanstalt usw.) an.
Das Honorar richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und beträgt 85,00 EUR Netto pro Stunde. Die Reise- und Unterkunftskosten trägt der Auftraggeber. Die Fahrtzeit zum Einsatzort bzw. Wartezeit vor Ort ist Arbeitszeit.
Für Preisanfragen senden Sie mir bitte eine E-Mail oder rufen Sie mich an. Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.